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Geschäftsbedingungen und allgemeine Hinweise

1. Anmeldung und Teilnahme
Zu allen Veranstaltungen – außer bei Einzelveranstaltungen mit Abendkasse – ist eine telefonische, schriftliche, Fax- oder Internet-Anmeldung erforderlich. Alle Anmeldeformen gelten als verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bei termingerechtem Kursbeginn – wie im Programm ausgeschrieben – erfolgt an die angemeldeten Teilnehmenden keine weitere Benachrichtigung. Eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung durch die vhs erfolgt lediglich bei Überbelegung (Warteliste), Terminverschiebung oder Kursausfall.
An den Veranstaltungen kann jede Person teilnehmen, die das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind Kurse, die ausdrücklich für Kinder oder Jugendliche angeboten werden.

2. Vertragsabschluss
Die Annahme der Anmeldung durch die vhs (schriftlich, telefonisch, via E-Mail oder über die Website) gilt als Vertragsabschluss. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule verpflichtet zur Anmeldung und zur Bezahlung der Gebühr/des Entgeltes. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages.

3. Beratung
Die Geschäftsstellen der Volkshochschule stehen Ihnen zu allen Bereichen des Programms gern zur Verfügung und beraten Sie auf Wunsch bei der richtigen Kurswahl.

4. Leistungsumfang und Schriftform
Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind im Programm der vhs angegeben. Die Referenten/Innen, Kursleiter/Innen und Seminardozenten/Innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform. Kursabsagen, Terminverschiebungen und sonstige Änderungen durch die vhs können auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Studienreisen werden von einem Reiseveranstalter durchgeführt; die Volkshochschule tritt als Vermittler auf.

5. Bescheinigungen
Bei 80%iger Teilnahme an Kursen und erstatteter Kursgebühr werden auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen kostenlos ausgestellt. Für Zeugnisse wird eine Gebühr von 3 € erhoben.

6. Bezahlung
Die Volkshochschule Fichtelgebirge zieht die bei ihr anfallenden Entgelte nach Kursbeginn per Lastschrift ein im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Andernfalls erfolgt eine schriftliche Rechnungsstellung. Eine Barzahlung in der vhs ist möglich. Der Eintritt zu Vortrags- und Sonderveranstaltungen ist an der Abendkasse bar zu entrichten. 

Gutscheine oder Geschenkkarten sind in der Geschäftsstelle der vhs persönlich abzuholen oder einzulösen.

7. Ermäßigung
Schüler, Auszubildende, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose und Schwerbehinderte ab 50% erhalten bei der Anmeldung zu Kursen, die mit einer Ermäßigung ausgeschrieben sind, gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung 20% Ermäßigung. Zweifels- und Härtefällen entscheidet die vhs. Nachträglich können keine Ermäßigungen gewährt werden.

8. Rücktritt vom Vertrag
Die Volkshochschule hat das Recht von dem Vertrag zurückzutreten, sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder der/die von der Volkshochschule verpflichtete Kursleiter/-in aus Gründen, die die Volkshochschule nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit), ausfallen. 
Der Teilnehmende hat das Recht bis zum Tag nach dem ersten Kurstermin durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen vhs-Geschäftsstelle vom Kurs zurückzutreten. Im Anschluss erfolgt eine anteilige Berechnung der in Anspruch genommenen Leistungen, zusätzlich einer Bearbeitungsgebühr von
10,00 €. 

Eine Gebührenbefreiung in voller Höhe ist nur bei einer Abmeldung möglich, die mindestens vier Arbeitstage vor Kursbeginn bei der vhs eingeht. Eigenmächtige Ersatzbelegungen sind unzulässig. Sollte ein Teilnehmender erkranken und deswegen nicht mehr am Kurs teilnehmen können, werden die Gebühren nach Vorlage eines schriftlichen Attests anteilig zurückerstattet. Nichterscheinen beim Kurs, Abmeldung beim Kursleiter oder Stornierung bei der Bank gelten nicht als Rücktritt. Die Gebühren für eine Rücklastschrift gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entbinden nicht von der Zahlungspflicht. 

Bei Kursabbruch aus Gründen, die die Volkshochschule nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung der Kursleitung), wird den Teilnehmenden ausschließlich der Betrag für die durchgeführten Unterrichtseinheiten in Rechnung gestellt. Die tatsächliche Anwesenheit der einzelnen Teilnehmenden ist dabei irrelevant. Vorab eingezogene Kursgebühren werden anteilig rückerstattet.

Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

9. Änderungen
Das Programm der vhs wird jeweils ein halbes Jahr im Voraus erstellt. Änderungen des vorliegenden Programms (Termin, Ort usw.) bleiben deshalb vorbehalten und werden rechtzeitig bekanntgegeben oder angemeldeten Personen mitgeteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

10. Haftung
Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11. Urheberschutz
Audiovisuelle Mitschnitte und Bildaufnahmen ohne vorherige Einverständniserklärung der betroffenen Personen sind nicht gestattet. Das Ablichten, Vervielfältigen oder Veröffentlichen von urheberrechtlich geschützten Werken (Bücher, Kopiervorlagen, EDV-Programme u. ä.) ist nicht gestattet. Es ist untersagt, ausgeteiltes Unterrichtsmaterial ohne ausdrückliche Genehmigung der Volkshochschule zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.

12. Hausordnung
Die Volkshochschule ist Gast in öffentlichen Schulen, privaten Unterrichtsräumen und Werkstätten. Bitte behandeln Sie alles sehr pfleglich. Beachten Sie das in Schulen und Vortragsräumen übliche Rauchverbot. Machen Sie veränderte Tischordnung o.ä. am Ende der Veranstaltung wieder rückgängig und hinterlassen Sie alles sauber, insbesondere bei allen Werk-, Gestaltungs- und Kochkursen. Die Mitnahme oder Besitz von Waffen und Drogen ist in allen von der Volkshochschule genutzten Räumlichkeiten untersagt, ebenso wie der Alkoholkonsum.  Zuwiderhandlungen oder Ausfälligkeiten der Teilnehmenden können zum Ausschluss aus dem Kurs führen.

13. Steuerliche Vergünstigungen
Die Ausgaben für vhs-Veranstaltungen sind als „Werbungskosten“ absetzbar, sollten sie der beruflichen Weiterbildung dienen. Als Nachweis für das Finanzamt genügt in der Regel der Kontoauszug.

14. Gültigkeit
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. 

19.03.24 03:22:55